Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat die Betreiberin einer Samenbank dazu verurteilt, einem minderjährigen Kind, das durch seine rechtlichen Eltern vertreten wird, Auskunft über die Identität eines Samenspenders zu geben. Nach dem Urteil vom 27.04.2017 müssen alle relevanten Daten wie Namen, Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Anschrift zum Zeitpunkt der Samenspende genannt werden (AG Berlin-Wedding , Urteil vom 27.04.2017 – 13 C 259/16- nicht rechtskräftig).
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