Bundesarbeitsgericht: Auch Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV Bau Tarifverträge SoKa-Bau 2012 und 2013 unwirksam!

VonHagen Döhl

Bundesarbeitsgericht: Auch Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV Bau Tarifverträge SoKa-Bau 2012 und 2013 unwirksam!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 25.01.2017 entschieden, dass auch die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des VTV Bau aus den Jahren 2012 und 2013 unwirksam sind.

In zwei Entscheidungen stellten die Richter des BAG fest, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sich zwar mit den Allgemeinverbindlicherklärungen befasst habe, die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50-Prozent-Quote aber nicht erreicht worden sei.
Das Ministerium hat somit fehlerhaft geprüft – wie auch bei den AVE 2008, 2010 und 2014. Zudem fand bei den beiden AVE aus dem Jahr 2013 keine ausreichende Ministerialbefassung statt, d.h. weder die Ministerin noch der zuständige Staatssekretär haben sich hinreichend mit den AVE befasst.

Folge der Entscheidungen ist, dass Unternehmen, die weder Mitglied in dem Verband HDB, noch im ZDB waren, nicht durch die Tairfverträge gebunden wurden und diese somit keine SOKA-Pflicht begründen konnten.

Nach derzeitiger Rechtslage bestehen daher Ansprüche der Bauunternehmer auf eine Rückgewähr der SOKA-Beiträge.
Da i.d.R. lediglich 50 – 80 Prozent der an die SOKA Bau für ihre Arbeitnehmer gezahlten Beiträge an die Unternehmen rückerstattet wurden, besteht hinsichtlich der Differenz ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch.

Gerne können Sie uns ansprechen, damit wir Ihnen im Bedarfsfall helfen können, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
 

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Hagen Döhl administrator

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