Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung korrigiert und zur Anwendung der 1%-Regelung entschieden, dass die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Fahrzeugs vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil führt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt.
(BFH 6. Senat 10.7.2013 VI R 31/10)
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