Dashcam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle zulässig

VonHagen Döhl

Dashcam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle zulässig

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind ("Dashcam"), in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen.
(OLG Nürnberg 13. Zivilsenat  13 U 851/17)

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