BVerfG: Haftung eines Internetanschlussinhabers wegen illegalen Filesharings durch Drittnutzer klärungsbedürftig

VonHagen Döhl

BVerfG: Haftung eines Internetanschlussinhabers wegen illegalen Filesharings durch Drittnutzer klärungsbedürftig

Ein Polizeibeamter sollte wegen illegalen Filesharings eines Familienmitglieds über seinen privaten Internetanschluss Abmahnkosten zahlen. Das Oberlandesgericht Köln ließ gegen sein bestätigendes Urteil keine Revision zu. Das Bundesverfassungsgericht hat den Polizeibeamten dadurch in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt gesehen und die OLG-Entscheidung aufgehoben. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Denn die Frage, ob einen Internetanschlussinhaber gegenüber Dritten, denen er den Anschluss zur Nutzung überlasse, Prüf- und Instruktionspflichten treffen, sei in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt (Beschluss vom 21.03.2012, Az.: 1 BvR 2365/11).

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