BVerfG erklärt Erbschaftsteuer für verfassungswidrig

VonHagen Döhl

BVerfG erklärt Erbschaftsteuer für verfassungswidrig

Die Erbschaftsteuer ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis gelangte das Bundesverfassungsgericht in der mit Spannung erwarteten Entscheidung, die am 31.01.2007 veröffentlicht wurde. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen – wie beispielsweise dem Betriebsvermögen – den Anforderungen des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht genügt. Bis Ende 2008 hat der Gesetzgeber Zeit eine Neuregelung zu finden – solange bleiben die geltenden Vorschriften anwendbar (Beschluss vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02).

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