Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

VonHagen Döhl

Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan regeln, dass Abfindungen, die der Arbeitgeber auf Grund eines Tarifvertrags wegen einer Betriebsänderung zahlt, zur Erfüllung von Sozialplanansprüchen führen.
BAG – 14.11.2006 1 AZR 40/06

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