Bundestag beschließt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

VonHagen Döhl

Bundestag beschließt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 29.06.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Mit diesem Gesetz kommt die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, dass das Gesetz Personen einen besseren Schutz vor Diskriminierung angedeihen lassen könne. Unnötige Bürokratie soll vermieden werden.
Zwar würde die weit überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik im täglichen Leben nicht diskriminiert. Gleichzeitig würden aber Diskriminierungen bestehen, die inakzeptabel seien, beispielsweise wenn Menschen ohne Arme aus einem Lokal verwiesen werden, weil sie mit den Füssen essen. Dagegen sollen sich die Betroffenen künftig mit Hilfe des Rechts wehren können. Der Staat könne Toleranz im Umgang miteinander zwar nicht verordnen, aber durch seine Rechtsordnung deutlich machen, was gesellschaftlich missbilligt wird.
Die Richtlinien betreffen verschiedene Bereiche der deutschen Rechtsordnung – der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern. Hintergrund der europäischen Gesetzgebung ist der Gedanke, dass die Europäische Union nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft ist. Der Schutz vor Diskriminierung gehört zum Kernbestand der Menschenrechtspolitik. Der Bundesrat wird sich mit dem Gesetz voraussichtlich in seiner Sitzung am 07.07.2006 befassen, so dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden könnte.

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