Bundesregierung will Kindesunterhalt Vorrang vor anderen Ansprüchen geben

VonHagen Döhl

Bundesregierung will Kindesunterhalt Vorrang vor anderen Ansprüchen geben

Der Kindesunterhalt soll nach Planungen der Bundesregierung zur Reform des Unterhaltsrechts Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten. Dies erklärte die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 15/6003) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 15/3117) vom April 2005. Kinder könnten nicht für sich selbst sorgen und bedürften damit eines besonderen Schutzes. Besonders schutzbedürftige Minderjährige und in der Ausbildung befindliche Kinder bis 21 Jahre sollen sich unterhaltsrechtlich deshalb im ersten Rang befinden.
Den zweiten Rang sollen Kinder betreuende Elternteile und – aus Gründen des Vertrauensschutzes – langjährige Ehegatten einnehmen. Sonstiger Ehegattenunterhalt solle in den dritten Rang fallen. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sei die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung. Die geänderte Lebenswirklichkeit gerade im Hinblick auf die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen müsse sich auch im Unterhaltsrecht niederschlagen, argumentiert die Regierung. Die Einverdienerehe werde seltener. Immer mehr verheiratete Frauen – auch mit Kindern – seien berufstätig. Nach der Scheidung nehme die Erwerbstätigkeit der Frauen noch einmal deutlich zu. Die meisten allein erziehenden Mütter seien erwerbstätig.

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