Bundesrat will Mietsonderregelung für Ostdeutschland abschaffen

VonHagen Döhl

Bundesrat will Mietsonderregelung für Ostdeutschland abschaffen

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der bisherige Artikel 232 § 2 II EGBGB abgeschafft werden soll. Durch diese Regelung war es bisher Vermietern von Wohnraum in den neuen Ländern, deren Mietverträge vor dem 3.10.1990 abgeschlossen worden waren, verwehrt, sich bei einer Kündigung darauf zu berufen, dass der Vermieter ohne Beendigung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wäre und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 II Nr. 3 BGB). Mit der Regelung sollten Mieter von preisgünstigem Wohnraum davor geschützt werden, gezielt aus ihrer Wohnung herausgekündigt zu werden. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt der neuen Länder jedoch nicht mehr mit der Situation nach der Wiedervereinigung vergleichbar. Es stünde ausreichend preiswerter Wohnraum zur Verfügung, und auf Grund der Bevölkerungsabwanderung, der Sanierung und dem Neubau von Wohnungen sei ein hoher Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Der Kündigungsausschluss sei für Vermieter unzumutbar, da es ihm so verwehrt werde, sogar weitgehend leerstehende Gebäude einer wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeit zuzuführen. Dies werfe – so der Bundesrat – verfassungsrechtliche Bedenken auf. Die Bundesregierung hat dem Entwurf bereits zugestimmt.

Anmerkung:
Auch einige Gerichte haben diese Sichtweise bereits aufgegriffen und die sogenannten Abrisskündigungen für zulässig gehalten.

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