Der Bundesrat hat am 15.12.2006 das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt. Dieses Gesetz sieht vor, dass zeit- und kostenaufwändige förmliche Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenstadtentwicklung von einer Größenordnung bis zu 20.000 Quadratmeter zulässiger Grundfläche entfallen. Das gleiche soll nach einer Vorprüfung des Einzelfalls bis 70.000 Quadratmeter zulässiger Grundfläche gelten. Darüber hinaus zielen die die Neuregelungen darauf ab, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu straffen. Das Gesetz wird am 01.01.2007 in Kraft treten.
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