Bundesjustizministerium erhöht Regelbeträge für Kindesunterhalt

VonHagen Döhl

Bundesjustizministerium erhöht Regelbeträge für Kindesunterhalt

Ab 1. Juli 2001 erhalten Kinder mehr Unterhalt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2001 erhalten Kinder mehr Unterhalt. Durch die Verordnung des Bundesjustizministeriums wird der Mindestunterhalt, den ein unterhaltsverpflichteter Elternteil für sein minderjähriges Kind zahlen muss, den Lebenshaltungskosten angeglichen.
Die entsprechende Verordnung zur Erhöhung der sog. Regelbeträge wurde am 14.05.2001 im Bundesgesetzblatt verkündet. Auf der Grundlage der Regelbeträge weist die Düsseldorfer Tabelle abhängig von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten Unterhaltsrichtsätze aus. Dabei ist derjenige Unterhaltsbetrag, der
nach der Düsseldorfer Tabelle bei einem Einkommen bis zu DM 2.400,- gezahlt werden muss, identisch mit dem Regelbetrag.
Durch die Erhöhung der Regelbeträge wird deshalb eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle notwendig. Die neün Zahlen stellte das OLG Düsseldorf am 15.05.2001 in einer Pressekonferenz vor.
Mit der Anhebung der Unterhaltsbeträge wird das Gericht auch eine Erhöhung des sog. Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen ankündigen:
Statt bisher DM 1.500,- in den alten und DM 1.370,- in den neün Bundesländern verbleiben dem unterhaltspflichtigen Elternteil nun in jedem Fall DM 1.640,- bzw. DM 1.515,-.

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