BGH: Keine Billigkeitskontrolle für Strompreise nach § 315 BGB

VonHagen Döhl

BGH: Keine Billigkeitskontrolle für Strompreise nach § 315 BGB

Strompreise können nicht auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Eine Billigkeitsüberprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB scheide aus, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn § 315 BGB sei auf dem liberalisierten Strommarkt weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Eine unmittelbare Anwendung komme nicht in Betracht, da es an einer einseitigen Preisbestimmung fehle, wenn die Preise sich nach den behördlich genehmigten allgemeinen Tarifen richteten. Auf dem freien Strommarkt sei darüber hinaus die Wahl des Stromanbieters frei, sodass auch eine analoge Anwendung des § 315 BGB aufgrund einer etwaigen Monopolstellung ausscheide (Urteil vom 28.03.2007, Az.: VIII ZR 144/06).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort