BFH: Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

VonHagen Döhl

BFH: Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

Ein GmbH-Geschäftsführer, den das Finanzamt für schuldhaft nicht abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass der Insolvenzverwalter die Lohnsteuer nach Anfechtung der Zahlung wieder vom Finanzamt zurückgefordert hätte. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.06.2007 klargestellt (Az.: VII R 65/05).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort