Beweislast bei Mängelbeseitigungen durch den Auftraggeber

VonHagen Döhl

Beweislast bei Mängelbeseitigungen durch den Auftraggeber

Bei einem durch Kündigung oder Vertragsaufhebung vorzeitig beendeten Werkvertrag trifft die Darlegungs- und Beweislast für Mängel dann den Besteller, wenn er im Wege der Ersatzvornahme die behaupteten Mängel beseitigt hat und das Werk zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung mangelfrei ist. In diesem Fall muss der Besteller auch darlegen und beweisen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ersatzvornahme vorlagen. Anderenfalls behält der Werkunternehmer seinen Anspruch auf Zahlung des Werklohns ungekürzt.
(KG Urteil v. 9.8.2002 – 7 U 203/01; NZBau 203,36)

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