Betriebsübergang

VonHagen Döhl

Betriebsübergang

Beruft sich der Arbeitnehmer bei einer Kündigung, auf die das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, darauf, dass ein Betriebsübergang vorliege, so hat der Arbeitgeber die
Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dieses nicht der Fall ist, sondern eine (beabsichtigte) Betriebsstilllegung die Kündigung sozial rechtfertigt.
(LAG Köln – 21.01.2005 4 Sa 1036/04)

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Hagen Döhl administrator

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