Betriebsratsschulung; Grundlagenschulung

VonHagen Döhl

Betriebsratsschulung; Grundlagenschulung

Eine Grundlagenschulung für erstgewählte Betriebsratsmitglieder im Betriebsverfassungsrecht ist weder auf zwei Wochen begrenzt noch besteht ein Anspruch auf eine dreiwöchige Grundlagenschulung. Deren Erforderlichkeit bedarf der Würdigung der Umstände des Einzelfalles.
(Hessisches LAG – 15.09.2005 9 TaBV 189/04)

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