Betriebsbedingte Kündigung – Sozialauswahl

VonHagen Döhl

Betriebsbedingte Kündigung – Sozialauswahl

Die zugunsten des älteren und länger beschäftigten Arbeitnehmers getroffene Sozialauswahl kann nicht deshalb als fehlerhaft beanstandet werden, weil diesen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rentennähe eine Arbeitslosigkeit weniger hart träfe als einen Arbeitskollegen, der, weil jünger, vom Erreichen der Altersgrenze noch weiter entfernt ist.
(LAG Düsseldorf – 21.01.2004 12 Sa 1188/03)

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