Bei gelber Ampel muss mit bremsendem Vordermann gerechnet werden

VonHagen Döhl

Bei gelber Ampel muss mit bremsendem Vordermann gerechnet werden

Zeigt eine Ampel auf «gelb» ist jederzeit damit zu rechnen, dass der vorausfahrende Kraftfahrzeugführer seinen Pkw unvermittelt bremst und anhält. Dies hat das Landgericht München I mit Urteil vom 10.06.2005 entschieden (Az.: 17 S 3311/05) und damit die Klage eines auffahrenden Fahrers auf Ersatz des hälftigen bei einem Auffahrunfall entstandenen Schadens auch in zweiter Instanz abgewiesen.

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