Zeigt eine Ampel auf «gelb» ist jederzeit damit zu rechnen, dass der vorausfahrende Kraftfahrzeugführer seinen Pkw unvermittelt bremst und anhält. Dies hat das Landgericht München I mit Urteil vom 10.06.2005 entschieden (Az.: 17 S 3311/05) und damit die Klage eines auffahrenden Fahrers auf Ersatz des hälftigen bei einem Auffahrunfall entstandenen Schadens auch in zweiter Instanz abgewiesen.
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