Bagatellgrenze für Sachverständigengutachten

VonHagen Döhl

Bagatellgrenze für Sachverständigengutachten

Der Geschädigte, der die Regulierung seines Fahrzeugschadens auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens auf fiktiver Basis abrechnen will, hat die Erforderlichkeit dieser Sachverständigenkosten dann besonders darzutun, wenn die Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer unterhalb des Bereiches von 750,00 € liegen. Die bislang praktizierte Bagatellgrenze von 500,00 € für Sachverständigengutachten ist in Anbetracht des gestiegenen Reparaturkostenniveaus als viel zu niedrig anzusehen.
(AG Sömmerda, Urteil v. 14.5.2002 – 1 C 8/02)

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