Eine betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen einer beabsichtigten Betriebsstilllegung ist unwirksam, wenn kurz vor der Kündigungserklärung ein Übernahmeangebot eines Interessenten vorliegt, das wenige Tage später zu konkreten Verhandlungen mit einer teilweisen Betriebsübernahme führt. In diesem Fall sei die Absicht zur Betriebsstilllegung widerlegt, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
(Urteil vom 29.09.2005, Az.: 8 AZR 647/04)
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