BAG erklärt Teilkündigung eines Firmentarifvertrags für unzulässig

VonHagen Döhl

BAG erklärt Teilkündigung eines Firmentarifvertrags für unzulässig

Ein Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar, es sei denn, die Teilkündigung ist im Tarifvertrag selbst ausdrücklich zugelassen. Mit dieser Entscheidung gab das Bundesarbeitsgericht in der Revision der Klage eines tarifgebundenen Beschäftigten statt, der von seinem Arbeitgeber die Zahlung einer im Tarifvertrag vorgesehenen Gehaltserhöhung begehrt hatte.
(BAG Urteil vom 03.05.2006, Az.: 4 AZR 795/05)

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