Autor-Archiv Hagen Döhl

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Unterhaltsanspruch eines Volljährigen bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

Nach der Entscheidung des OLG München vom 15.11.2001 entfällt während der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres die Bedürftigkeit und somit der Unterhaltsanspruch analog wie bei Ableistung eines Zivildienstes. Das OLG München begründet das damit, da durch Unterkunft, Verpflegung und Gewährung eines Taschengeldes der Bedarf gedeckt ist und somit keine Bedürftigkeit mehr zu verzeichnen ist.
(FamRZ 20/2002, Seite 1425)

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Prozessfähigkeit einer aufgelösten GmbH

Die Auflösung einer GmbH wegen rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG führt nicht zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit (ebenso BAG 22. März 1988 – 3 AZR 350/86 – AP ZPO § 50 Nr. 6 = EzA ZPO § 50 Nr. 2). Ebenso wenig führt die während des Revisionsverfahrens kraft Gesetzes eingetretene Auflösung einer GmbH zur Unzulässigkeit des von ihr eingelegten Rechtsmittels. Der vom Erfolg des Rechtsmittels abhängige Kostenerstattungsanspruch reicht als Anhaltspunkt vorhandenen Vermögens aus (so auch BGH 6. Februar 1991 – VIII ZR 26/90 – DB 1991, 1319).
(BAG Urteil v. 14.8.2002 -5AZR341/01)

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Mithören von Telefongesprächen kann verfassungswidrig sein

Das Mithören von Telefongesprächen über eine Freisprechanlage kann das Persönlichkeitsrecht des Anrufers verletzen. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem am 31.10.2002 veröffentlichen Beschluss zwei Beschwerdeführern Recht, deren Telefonate mit Vertragspartnern von Zeugen mitgehört worden waren. Als sie anschließend in Prozesse verwickelt wurden, sagten die Lauscher vor Gericht aus. Die Aussagen hätten vor Gericht nicht verwertet werden dürfen, weil das Recht am gesprochenen Wort verletzt worden sei, so die Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
(Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/96 und 805/98 – Quelle: DPA)

Hinweis: Die Entscheidungen des BVerfG haben Gesetzesrang.

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Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Scheidungsverbundsachen

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Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwaltes bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Stimmrecht bei der Abberufung eines Verwalters, wenn dieses auch Miteigentümer ist

Ein Mehrheitseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist bei der Abstimmung
über die gegen ihn ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abberufung und
Kündigung nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen (Abweichung von OLG Düsseldorf
(Urteil des Kammergerichts Berlin vom 29.05.2002 – 24W66/02NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999 10)

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Anwaltliche Beratung beider Eheleute in Scheidungssachen

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Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

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Unverlangte email-Werbung

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Kostenanspruch des Unterbevollmächtigten

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