Das Mithören von Telefongesprächen über eine Freisprechanlage kann das Persönlichkeitsrecht des Anrufers verletzen. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem am 31.10.2002 veröffentlichen Beschluss zwei Beschwerdeführern Recht, deren Telefonate mit Vertragspartnern von Zeugen mitgehört worden waren. Als sie anschließend in Prozesse verwickelt wurden, sagten die Lauscher vor Gericht aus. Die Aussagen hätten vor Gericht nicht verwertet werden dürfen, weil das Recht am gesprochenen Wort verletzt worden sei, so die Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
(Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/96 und 805/98 – Quelle: DPA)
Hinweis: Die Entscheidungen des BVerfG haben Gesetzesrang.
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