Stimmrecht bei der Abberufung eines Verwalters, wenn dieses auch Miteigentümer ist

VonHagen Döhl

Stimmrecht bei der Abberufung eines Verwalters, wenn dieses auch Miteigentümer ist

Ein Mehrheitseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist bei der Abstimmung
über die gegen ihn ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abberufung und
Kündigung nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen (Abweichung von OLG Düsseldorf
(Urteil des Kammergerichts Berlin vom 29.05.2002 – 24W66/02NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999 10)

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