Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen („Alles kann besser werden“)

VonHagen Döhl

Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen („Alles kann besser werden“)

Der BGH hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.
(BGH I ZB 80/11)

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