Auskunft über Schenkungen im Erbfall

VonHagen Döhl

Auskunft über Schenkungen im Erbfall

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber dem Erben sowohl einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses als auch über Schenkungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten tätigte.

Voraussetzung für den letztgenannten Auskunftsanspruch hinsichtlich der Schenkungen ist jedoch nicht, dass das Vorliegen einer Schenkung feststeht. Es genügt, wenn ausreichende Anhaltspunkte für möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge vorliegen, d.h. Anhaltspunkte für unentgeltliche Zuwendungen durch den Erblasser.

(vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2014, 8 O 187/13)

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