Die Richter des OLG Koblenz hatten zu prüfen, ob für Eltern ein Ausgleichsanspruch für ihre Aufwendungen besteht, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft ihres Kindes scheitert. Sie kamen zu folgendem Entschluss:
Errichten die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Haus zur gemeinsamen Wohnung auf dem Grundstück eines der beiden und tragen die Eltern des anderen Partners in erheblichem Maße zu dem Hausbau bei, so kann diesen Eltern bei Scheitern der Lebensgemeinschaft nach den Grundsätzen des Wegfalles der Geschäftsgrundlage ein Ausgleichsanspruch gegen die Eigentümer des Hausgrundstückes zustehen. Ein solcher Anspruch kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Beitrag der Eltern zu dem Hausbau zu überwiegenden Teilen aus Arbeitsleistungen besteht.
(OLG Koblenz, Urteil v. 20.2.2001 – 3 U 530/99)
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