Das AG München hat bekräftigt, dass das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon ein zulässiger Mietgebrauch ist, wenn dadurch die Rechte der Vermieterin nicht nennenswert beeinträchtigt werden.
(AG München 6.05.2016 412 C 11331/15)
Das AG München hat bekräftigt, dass das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon ein zulässiger Mietgebrauch ist, wenn dadurch die Rechte der Vermieterin nicht nennenswert beeinträchtigt werden.
(AG München 6.05.2016 412 C 11331/15)
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