Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen Insolvenzeröffnung

VonHagen Döhl

Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen Insolvenzeröffnung

Ein Kündigungsschutzrechtsstreit wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen, weil eine Kündigungsschutzklage immer die Insolvenzmasse betrifft, da sie den Weg für vermögensrechtliche Ansprüche ebnet.
Betrifft eine Bestandsschutzstreitigkeit (Einhaltung der Kündigungsfrist) lediglich einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung, so kann der Rechtsstreit nur nach Durchführung des insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahrens wieder aufgenommen werden.
BAG – 18.10.2006 2 AZR 563/05

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