Auch zehnjähriges Kind kann für Fahrradunfall haften

VonHagen Döhl

Auch zehnjähriges Kind kann für Fahrradunfall haften

Auch ein zehnjähriges Kind kann grundsätzlich für einen Fahrradunfall haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nach Auffassung der Richter kommt es maßgeblich auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes und damit auf das konkrete Fehlverhalten an, das zu dem Unfall geführt hat.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Radfahrerin gegen einen zehnjährigen Jungen statt. Der Junge war auf einem Gehweg mit seinem Fahrrad in hoher Geschwindigkeit entgegen der zulässigen Fahrtrichtung gefahren. Dabei stieß er mit der Radfahrerin zusammen. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Jungen daraufhin zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 1150 Euro und zu 3000 Euro Schmerzensgeld.
Das OLG bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz. Die Richter betonten, auch ein zehnjähriges Kind wisse, dass man nicht gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren dürfe. Außerdem sei einem Kind dieses Alters bewusst, dass eine hohe Geschwindigkeit ein hohes Unfallrisiko berge. Deshalb sei es gerechtfertigt, dass der Junge in vollem Umfang für die Unfallfolgen hafte.
(OLG Koblenz Az.: 8 U 659/04)

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