Unterhaltsrecht – Rechtsweg

VonHagen Döhl

Unterhaltsrecht – Rechtsweg

Wendet sich der Unterhaltsschuldner wegen des inzwischen eingetretenen Rentenbezugs des Unterhaltsberechtigten gegen einen titulierten Unterhaltsanspruch, ist hierfür die Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO und nicht die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO eröffnet (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 – IVb ZR 97/87)
(BGH – 08.06.2005 XII ZR 294/02)

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