Zur Erlangung des Sorgerechts durch den Kindesvater

VonHagen Döhl

Zur Erlangung des Sorgerechts durch den Kindesvater

Hat das Familiengericht der nach § 1626 a Abs. 2 BGB allein sorgeberechtigten Mutter das Sorgerecht (teilweise) nach § 1666 BGB entzogen und es nicht zugleich nach § 1680 Abs. 2 und 3 BGB auf den Vater übertragen, kann der Vater insoweit das alleinige Sorgerecht weder durch Sorgeerklärung noch durch Heirat mit der Mutter, sondern allein durch eine familiengerichtliche Entscheidung nach § 1696 BGB erlangen.
(BGH Beschluss vom 25.5.2005, Az: XII ZB 28/05)

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