Anspruch auf Zahlung des Werklohnes Zug um Zug gegen Erbringung der Werkleistung?

VonHagen Döhl

Anspruch auf Zahlung des Werklohnes Zug um Zug gegen Erbringung der Werkleistung?

In einem ersten Urteil hat das Landgericht München eine Entscheidung zu § 632 a BGB getroffen. Danach kann der Unternehmer nicht verlangen, dass ihm der Werklohn bezahlt wird Zug um Zug gegen Erbringung seiner Werkleistung. Vielmehr ist er vorleistungspflichtig. Nichts anderes gelte, wenn er eine Abschlagszahlung gem. § 632 a BGB fordert.Eine Klage auf Zahlung einer Abschlagsrechnung vor Fälligkeit ist zulässig, wenn berechtigter Anlass zur Sorge besteht, der Besteller werde die produzierte und noch auszuliefernde Ware nicht rechtzeitig bezahlen.
(LG München, Urteil v. 6.8.2002 – 5 O 2649/02)

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