Unterzeichnung des Testaments

Unterzeichnung des Testaments

Die Aufschrift „Mutti“ auf der Vorderseite des das Testament enthaltenden Briefumschlags stellt keine die letztwillige Verfügung abschließende Unterschrift dar.

(Urteil des OLG Frankfurt vom 31.1.2003 – 2 0W 173/02)

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Hagen Döhl administrator

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