Anscheinsbeweis für private Nutzung eines Dienstwagens

VonHagen Döhl

Anscheinsbeweis für private Nutzung eines Dienstwagens

Die Anwendung der 1% – Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Der Anscheinsbeweis streitet dafür, dass der Arbeitnehmer einen ihm vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen auch tatsächlich privat nutzt, nicht aber dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.
(BFH, Urteil vom 21.04.2010 – VI R 46/08)

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