Die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotphase länger als 1 Sekunde) allein auf Grund freier gefühlsmäßiger Sekundenschätzung eines Polizeibeamten ist rechtsfehlerhaft.
(OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2004 – 8 Ss Owi 12/04)
Die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotphase länger als 1 Sekunde) allein auf Grund freier gefühlsmäßiger Sekundenschätzung eines Polizeibeamten ist rechtsfehlerhaft.
(OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2004 – 8 Ss Owi 12/04)
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen
Über den Autor