Die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotphase länger als 1 Sekunde) allein auf Grund freier gefühlsmäßiger Sekundenschätzung eines Polizeibeamten ist rechtsfehlerhaft.
(OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2004 – 8 Ss Owi 12/04)
Die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotphase länger als 1 Sekunde) allein auf Grund freier gefühlsmäßiger Sekundenschätzung eines Polizeibeamten ist rechtsfehlerhaft.
(OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2004 – 8 Ss Owi 12/04)
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