Änderung des Mutterschutzrechts

VonHagen Döhl

Änderung des Mutterschutzrechts

Künftig sollen alle Mütter eine Mutterschutzfrist von insgesamt 14 Wochen genießen, selbst wenn das Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Der Gesetzentwurf will die Mutterschutzfrist bei einer vorzeitigen Entbindung verbessern und damit eine Lücke gegenüber der EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85 schließen.

Bisher steht den Frauen bei Geburten vor dem berechneten Termin nach der Entbindung nur eine Schutzfrist von acht Wochen zu, die nicht beanspruchten Tage der Schutzfrist vor der Geburt verfallen. Das Gesetz soll im Sommer 2002 in Kraft treten.

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