Änderung des Mietrechts durch Lebenspartnerschaftsgesetz

VonHagen Döhl

Änderung des Mietrechts durch Lebenspartnerschaftsgesetz

Auch das Gesetzt zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz) ändert durch die ihm enthaltenen Neuschaffung der §§ 569 ff. BGB mietrechtliche Vorschriften.
Diese neue Regelung dehnt die Sonderrechtsnachfolge im Mietverhältnis durch dem Mieter nahe stehenden Personen erheblich aus. Der Gesetzgeber beschränkt sich hierbei nicht auf die Erweiterung des Kataloges um den eingetragenen Lebenspartner, sondern ermöglicht allen überlebenden Mitgliedern einer Solidar- und Haushaltsgemeinschaft ihren bisherigen räumlichen Lebensmittelpunkt beizubehalten.
(Quelle: Löhnig in FamRZ 14/2001, S. 891 ff.)

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