Abweichung von der VOB/B

VonHagen Döhl

Abweichung von der VOB/B

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der Eingriff hat.

(BGH 22.1.2004 VII ZR 419/02)

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