Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook

VonHagen Döhl

Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook

Mittlerweile gibt es erste Fälle in denen ein Betreiber einer Facebook-Seite wegen eines Vorschau-Bildes abgemahnt worden.
Der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite soll 1.800 Euro bezahlen, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigt.
Immer öfter werden Facebookuser abgemahnt. Bei gewerblichen Facebook-Seiten geht es dabei oft um ein fehlendes Impressum. Immer häufiger seien aber auch Abmahnungen wegen des Urheberrechts an einem eingebundenen Bild.
In diesem Fall hatte ein gewerblicher Facebook-Nutzer in seiner Chronik einen Link inklusive dem automatisch angebotenen Vorschau-Bild geteilt. Das dabei geteilte Vorschau-Bild stammte von einer freiberuflichen Fotografin, weswegen eine Berliner Kanzlei den Betreiber der Facebook-Seite eine Abmahnung schickte. In dieser Abmahnung wurde der Betreiber der Facebook-Seite zur Entfernung des Bildes, der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung von 1800 Euro für Schadensersatz und Abmahnkosten-Erstattung aufgefordert.

 

Hintergrund ist folgender: Für eine Urheberrechtsverletzung kommt es nicht darauf an, wo ein Bild physikalisch liegt oder wer es hochgeladen hat, sondern nur, wer es in seine Seite eingebunden hat. Und bei Facebook ist es nun einmal so, dass alleine durch das Setzen eines Links Vorschaubilder auf das Facebook-Profil eingebunden werden.
Solche Facebook-Abmahnungen sind noch recht selten, weil nur die wenigsten Anwender öffentliche Facebook-Profile nutzen und damit die Rechteinhaber nicht in die Profile dieser Nutzer schauen können.
Ein anderer Sachverhalt ist es allerdings, wenn Homepage-Betreiber einen Teilen-Knopf auf ihrer Seite anbieten. Dann möchten sie in aller Deutlichkeit, dass ihre Web-Seite mit der vollen Funktionalität geteilt wird – dann dürfte es auch rechtmäßig sein, wenn Vorschaubilder passend zum gesetzten Link angezeigt werden. Facebook-Nutzer, die auf Nummer sicher gehen wollen, wird empfohlen, die Vorschaubilder-Funktion abzuschalten.
Folgende Tipps sollten beherzigt werden, um sich vor solchen Abmahnungen zu schützen:
1. Den eigenen Facebook-Account nur für Freunde zugänglich machen. So sind die Leser bekannt und Außenstehende haben keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen.
2. Beim Anbieten von fremden Links stets auf die Vorschau-Bilder verzichten.
3. Generell am besten immer nur eigene Texte, Fotos und Videos anbieten.
4. Wenn fremde Inhalte gepostet werden, dann immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe.
5. Lieber einmal auf einen Post verzichten, wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar ist.

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