Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung als wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Vorstandsdienstvertrags

VonHagen Döhl

Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung als wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Vorstandsdienstvertrags

Ein Vorstand, der wegen hoher privater Verschuldung die eidesstaatliche Versicherung über die Richtigkeit seiner gemachten Vermögensangaben abgegeben hat, dokumentiert damit die fehlende Kompetenz zur Regelung seiner privaten Vermögensangelegenheiten. Dies rechtfertigt nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln eine Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem Grund, wenn ein Verbleib in der Vorstandsposition aufgrund der starken Beschädigung des Vorstands in seinem Ansehen und in seiner Akzeptanz für die Gesellschaft unzumutbar wird.
OLG Köln, Urteil vom 20.09.2007 – 18 U 248/05

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