Die Aufschrift „Mutti“ auf der Vorderseite des das Testament enthaltenden Briefumschlags stellt keine die letztwillige Verfügung abschließende Unterschrift dar.
(Urteil des OLG Frankfurt vom 31.1.2003 – 2 0W 173/02)
Die Aufschrift „Mutti“ auf der Vorderseite des das Testament enthaltenden Briefumschlags stellt keine die letztwillige Verfügung abschließende Unterschrift dar.
(Urteil des OLG Frankfurt vom 31.1.2003 – 2 0W 173/02)
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Über den Autor