Das LArbG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Auszubildender, der ein Autoreifen-Wuchtgewicht in die Richtung eines Kollegen geworfen und diesen damit schwer am Auge verletzte hatte, in vollem Umfang haftet, da der Wurf dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen sei.
(Hessisches Landesarbeitsgericht 13 Sa 269/13)
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