FG Rheinland-Pfalz: Eltern müssen bei Vollmacht über Konten ihrer Kinder die entsprechenden Kapitaleinkünfte selbst versteuern

VonHagen Döhl

FG Rheinland-Pfalz: Eltern müssen bei Vollmacht über Konten ihrer Kinder die entsprechenden Kapitaleinkünfte selbst versteuern

Können Eltern über Konten ihrer Kinder voll verfügen, müssen sie die daraus erzielten Kapitaleinkünfte selbst versteuern. Dies gilt nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Finanzgerichts vom 29.05.2008 auch, wenn das Kind bereits volljährig ist (Az.: 5 K 2200/05, nicht rechtskräftig)

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