Novellierung des Genossenschaftsrechts tritt in Kraft

VonHagen Döhl

Novellierung des Genossenschaftsrechts tritt in Kraft

Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts tritt am 18.08.2006 in Kraft. Es umfasst die umfangreichste Änderung des Genossenschaftsgesetzes seit mehr als 30 Jahren. Dies teilte das Bundesjustizministerium am 17.08.2006 mit. Die Mindestmitgliederzahl wird von sieben Personen auf drei Personen abgesenkt. Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können auf den Aufsichtsrat verzichten. Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro oder mit Umsatzerlösen bis zwei Millionen Euro werden von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses befreit. Die Rechtsform der Genossenschaft wird auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet.

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