Es bleibt dabei, dass bis zum Inkrafttreten der Mietrechtsreform die längere vorbehaltlose Zahlung der Miete in Kenntnis des Mangels einen Ausschlusstatbestand darstellt.
(Quelle: BGH-Urteil vom 16.03.2003 – XII ZR 269/01)
Es bleibt dabei, dass bis zum Inkrafttreten der Mietrechtsreform die längere vorbehaltlose Zahlung der Miete in Kenntnis des Mangels einen Ausschlusstatbestand darstellt.
(Quelle: BGH-Urteil vom 16.03.2003 – XII ZR 269/01)
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Über den Autor