Voraussetzung einer Zwangsräumung ist ein gegen beide Ehepartner gerichteter Titel, auch wenn nur einer von ihnen Mieter der zu räumenden Wohnung ist.
(OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 23.6.2003 – 26 W 24/03)
Voraussetzung einer Zwangsräumung ist ein gegen beide Ehepartner gerichteter Titel, auch wenn nur einer von ihnen Mieter der zu räumenden Wohnung ist.
(OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 23.6.2003 – 26 W 24/03)
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