Das OLG Hamm hat im Falle eines Kraftfahrers, der bei einem Notstopp auf der Autobahn kein Warndreieck aufstellt, eine Mithaftung von 50% bejaht, auch wenn der Fahrer des auffahrenden Sattelzuges aus Unaufmerksamkeit den Unfall verursacht hat.
(OLG Hamm 26. Zivilsenat 21.11.2013 26 U 12/13)
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