Gemäß Urteil des LG Frankfurt ist die gesamte durch einen Treuhänder erstellte Baufinanzierung schwebend unwirksam, wenn die dem Treuhänder erteilte Vollmacht nicht den Erfordernissen des Verbraucherkreditgesetzes entspricht (LG Frankfurt 2/22 O 372/99). Da viele Kapitalanlagen in Immobilienfonds nach dem gleichen Muster abgewickelt wurden, kann bei Bestätigung dieses Urteils durch die Obergerichte dieses für eine Vielzahl von Verträge eine unabsehbare Folge haben.
Über den Autor